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FAQ - Häufige Fragen

Hier finden Sie häufige Fragen und Probleme, die im Zusammenhang mit ZEPOCTS und der Erhebung der Schnelltestdaten auftreten. Bitte schauen Sie in Ruhe, ob auch Ihre Frage bereits aufgelistet ist.

Sollte Ihre Problemstellung nicht aufgelistet sein, kontaktieren Sie uns bitte über den Bereich Kontakt.


Wer muss die Zahlen und Ergebnisse der Covid-19-Schnelltests an ZEPOCTS melden und warum?

 

Die Zahlen müssen kalenderwöchentlich erfasst, eingetragen und je nach gesetzlicher Grundlage in verschiedenen Abständen an die Universitätsmedizin Greifswald gemeldet werden.

Zur monatlichen Meldung an die Universitätsmedizin Greifswald waren Einrichtungen und Angebote gemäß § 1 Nr. 1, 2 und 4 bis 9 der Pflege und Soziales Corona-VO M-V  vom 01. Oktober 2022 bis einschließlich 28.02.2023 verpflichtet.

Allen Einrichtungen bzw. Organisationsformen steht weiterhin eine freiwillige Teilnahme offen.

Zum 31.07.2022 endete das ZEPOCTS-B-Projekt und damit auch die Beauftragung durch die öffentlichen Gesundheitsdienste der Landkreise Mecklenburg-Vorpommerns. Das bedeutet, dass Bürgerteststellen, Apotheken und Arztpraxen vom 11.10.2021 bis zum 01.08.2022 verpflichtet waren an ZEPOCTS zu melden.

Die Verpflichtung zu einer Meldung nach §7 Absatz 10 der Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21.09.2021 (BAnz AT 21.09.2021 V1), zuletzt geändert durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vom 11. Januar 2023, bleibt jedoch bestehen. Die Coronavirus-Testverordnung wurde aus Abwicklungs- und Abrechnungsgründen bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Bitte wenden Sie sich bezüglich der verordnungsgemäßen Meldung an die jeweils zuständige Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Kindertageseinrichtungen sind nicht mehr zur Meldung verpflichtet gemäß Corona-KiföVO M-V vom 01. Oktober 2022.

Bitte beachten Sie auf Grund der aktuellen und weiterhin dynamischen Lage regelmäßig die gesetzlichen Grundlagen und deren Änderungen!

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Ich möchte mit meiner Einrichtung bei ZEPOCTS teilnehmen. Wie gehe ich vor?

 

  1. Bitte registrieren Sie Ihre Einrichtungen zunächst auf unserer Website unter dem Reiter "Registrierung/Datenerfassung" und dem Unterpunkt "Registrierung". 
  2. Lesen Sie die Datenschutzerklärung aufmerksam durch und bestätigen Sie diese im unteren Segment. Die Bestätigung der Datenschutzerklärung ist unumgänglich und muss für die Gültigkeit der Registrierung unbedingt erfolgen. 
  3. Füllen Sie im Weiteren die aufgeführten Felder eindeutig aus. Achten Sie bitte auf die konkrete Benennung Iher Einrichtung, sowie eine genaue Adresse. Die Angaben zur Telefonnummer und E-Mail Adresse sind ebenfalls von großer Wichtigkeit für uns. Achten Sie hier bitte darauf, dass der/die zuständige Sachbearbeiter/in unter den angegebenen Kontaktdaten auch zu erreichen ist. Nicht selten kommt es zu Rückfragen oder Anmerkungen unsererseits, wobei wir auf die von Ihnen angegebenen Kontaktinformationen zurückgreifen. 
  4. Nach dem Ausfüllen der Registrierungsmaske wird Ihre Registrierung von uns geprüft. 
  5. Sie bekommen eine E-Mail, in der Ihrem registrierten Standort eine eigene fünfstellige ZEPOCTS-Nummer zugeteilt wurde und ein dafür spezifisches fünfstelliges Passwort. Diese Daten sind für die eigentliche Meldung elementar und werden in unserem System regelmäßig abgefragt. 
  6. Für die eigentliche Datenmeldung wählen Sie zunächst unter dem Reiter "Registrierung/Datenerfassung" den Unterpunkt "Schnell-/Selbsttestmeldung" und loggen Sie sich mit den Login-Daten Ihres Standortes ein. In der dann erscheinenden Datenmaske können Sie nun Ihre Daten nach Kalenderwochen eintragen. 
  7. Für konkrete Fragen zur Meldung besuchen Sie bitte den Unterbereich "Fragen zur Meldung und Dateneingabe" auf unserer FAQ-Seite.

Nutzen Sie gerne die von uns vorgefertigte Dokumentationshilfe für Ihre eigene Dokumentation der Schnelltestdaten in Ihrer Einrichtung.

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Ich verwalte die Schnelltestzahlen von mehreren Einrichtungen. Wie melde ich verschiedene Standorte? 

 

Wenn Sie mehrere Einrichtungen verwalten und deren Schnelltestzahlen melden möchten, registrieren Sie die Standorte bitte einzeln über unser Registrierungsportal. Daraufhin wird jeder Einrichtung eine eigene ZEPOCTS-Nummer und ein spezifisches Passwort zugeteilt und die Daten müssen fortan unter der jeweiligen Nummer unabhängig voneinander gemeldet werden. Geben Sie bei der Registrierung bitte unbedingt die entsprechenden Adressen und den konkreten Zweck der Einrichtungen an, um bei Komplikationen die Zuordnung zu erleichtern. 

Beispiel:

KiTa "Kunterbunt" - Musterstraße X, Ort X - ZEPOCTS-Nummer X - Passwort X

Hort "Sonnenschein" - Musterstraße Y, Ort Y - ZEPOCTS-Nummer Y - Passwort Y

ODER

Ambulante Pflege  Z - Musterstraße Z, Ort Z - ZEPOCTS-Nummer Z - Passwort Z

Stationäre Pflege Z - Musterstraße Z, Ort Z - ZEPOCTS-Nummer Z - Passwort Z 

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Warum sind die wöchentliche Erfassung und zeitnahe Meldung so wichtig?

 

Auf Basis der jeweiligen Verordnungen wurden wöchentlich tausende Tests eingesetzt. Die zeitnahe Erfassung und Bewertung des Einsatzes war wichtig, um die Wirksamkeit und Zuverlässigkeit dieser Maßnahmen bewerten zu können und zu erkennen, ob genügend Tests zur Umsetzung der Testkonzepte verfügbar waren. Ihre Daten dienten unter anderem als Informationsgrundlage für Entscheidungen der Politik und des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Den Zeitraum einer Kalenderwoche haben wir aus organisatorischen Gründen gewählt. Bitte senden Sie Ihre gesammelten Daten maximal nur EINMAL pro einer KALENDERWOCHE (Montag-Sonntag). Mit der Kalenderwoche haben wir einen einheitlichen Zeitraum gewählt, der eine gute Basis für Vergleiche bietet. Bedenken Sie auch, dass eine einmalige, wöchentliche Meldung tendenziell weniger Fehler erzeugt und auch weniger Arbeit bereitet.

Zudem beachten Sie bitte, dass die Mehrheit der ehemals zur Meldung verpflichtenden Einrichtungen nur einmal pro Monat, zum Anfang eines Kalendermonats (1.-3. Tag), die vergangenen vier Kalenderwochen bzw. den vergangenen Monat (Bürgerteststelle) melden sollten.

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Können auch Einrichtungen und Angebote, die nicht in den jeweiligen Verordnungen erfasst waren, teilnehmen?

 

Ja, auf jeden Fall! Wir möchten ein möglichst vollständiges Bild des Einsatzes von COVID-19-Tests in M-V bekommen.

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Was ist ein Selbsttest und was ist ein Schnelltest?

 

Schnelltests und Selbsttests sind vom Prinzip her gleich. Sie sind Vor-Ort mit einer Anleitung durchführbar, oder werden von geschultem Personal durchgeführt. Sie nehmen Körperflüssigkeiten auf (Speichel, Sekret) und schlagen an, wenn sich Antigene (Virus-Proteine), also Teile des SARS-CoV-2-Virus bspw. im Speichel befinden. Daher werden sie Antigen-Schnelltests genannt. In der Regel zeigen sie nach ca. 15 - 30 Minuten ein Ergebnis an.

BITTE BEACHTEN SIE! Ein negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests ist niemals eine Garantie dafür nicht infiziert zu sein! Sie sollten weiterhin die Sicherheitsvorkehrungen, wie das Abstandhalten, das Tragen einer FFP-2-Maske und andere Hygiene-Maßnahmen (Hände waschen, in die Armbeuge niesen/husten etc.) einhalten. Dies gilt besonders in geschlossenen Räumen zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer!

Schnell-und Selbsttests unterscheiden sich allerdings sehr vom PCR-Test, ein Test dessen Proben im Labor ausgewertet werden müssen! Ein PCR-Test untersucht die Körperflüssigkeiten auf genetische Spuren des Virus. Die Zuverlässigkeit und Sicherheit des PCR-Tests sind dementsprechend deutlich höher zu bewerten.

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Ich kann mich nicht anmelden oder mein Passwort funktioniert nicht

 

Bitte beachten Sie, dass Sie die ZEPOCTS-Nummer 5-stellig eingeben und dass einige Buchstaben oder Zahlen sehr ähnlich aussehen können! Beispiel: Kleines "L"="l" und Großes "i"="I" oder "Null" und Buchstabe "O". Wir haben bereits die Schriftart in der Registrierbenachrichtigung geändert, um dieses Problem zu verhindern und bitten Sie um Entschuldigung für mögliche Unannehmlichkeiten.

Versuchen Sie das Passwort aus der E-Mail zu kopieren und in das Passwortfeld einzufügen. Dies können Sie über die rechte Maustaste auswählen oder Sie benutzen die Tastaturkombination "Str"+"C" für Kopieren und "Str"+"V" für Einfügen.

Da die Anzahl an Browser-Programmen und -Versionen groß ist, kommt es natürlich auch zu Fällen, bei denen die Kopieren-Einfügen-Variante nicht funktioniert. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, bitten wir Sie die Anmeldedaten manuell einzugeben und Ihre/n IT-Beauftragte/n zu kontaktieren, um diese Komfortfunktionen zu aktivieren.

Wir bitten Sie dringlich darum in Fällen von Passwort-Problemen von Zweit-Registrierungen abzusehen. Bei Problemen können Sie uns gerne unter unserer Telefonnummer 03834/86-8677 oder unter E-Mail: zepocts@med.uni-greifswald.de kontaktieren!

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Wie melde ich die erfassten Testzahlen in meiner Einrichtung? 

 

Bitte beachten Sie, dass für das Melden von Daten eine vorausgegangene Registrierung Ihres Standortes notwendig ist. Bürgerteststellen finden weitere Informationen auf unserer FAQ-Seite im Unterbereich "Bürgerteststellen". 

Über die Website ist derzeit nur die Meldung bis zur 13. Kalenderwoche 2022 möglich. Ältere Kalenderwochen müssen separat per E-Mail gemeldet werden. Benutzen Sie dazu gerne unsere Dokumentationshilfe.

  1. Besuchen Sie den Reiter "Registrierung/Datenerfassung" auf unserer Website aus und wählen Sie "Schnell-/Selbsttestmeldung".
  2. Loggen Sie sich mit Ihren standortspezifischen Login-Daten (fünfstellige ZEPOCTS-Nummer und fünfstelliges Passwort) ein.
  3. Wählen Sie im nächsten Schritt zunächst die Kalenderwoche aus, für die Sie im Weiteren Daten eintragen möchten. 
  4. Füllen Sie die Felder mit Ihren erfassten Zahlen aus. Dabei unterteilen wir folgende Personengruppen: 
    1. Bewohner/innen, Patient/innen, Nutzer/innen, Schüler/innen, Insass/innen 
    2. Mitarbeiter/innen 
    3. Besucher/innen 
    4. Sonstige
  5. Wenn positive Testergebnisse in Ihrer Einrichtung vorliegen, diese mittels PCR-Test überprüft wurden und Ihnen das entsprechende PCR-Ergebnis ebenfalls vorliegt, geben Sie dies bitte in der dafür vorgesehenen Spalte gegebenenfalls an. 
  6. Nach der Eingabe Ihrer Daten haben Sie die Möglichkeit entweder eine weitere Kalenderwoche, unter "Ich möchte eine weitere Kalenderwoche melden", zu melden oder unter "Nein, ich möchte zur letzten Seite vorrücken" die Meldung zu beenden. Sie können bis zu fünf Wochen gleichzeitig pro Meldung eingeben. 
    1. Für die Meldung einer weiteren Kalenderwoche wählen Sie die entsprechende Option aus und gehen gleichermaßen vor. Achten Sie bitte darauf unbedingt auch die Kalenderwochenangabe zu ändern!
    2. Wenn Sie Ihre Meldung abschließen wollen haben Sie außerdem die Möglichkeit ein Kommentar zu hinterlegen. Nutzen Sie dies gerne! Bei potenziellen Fragen unsererseits erspart uns ein aussagekräftiges Kommentar oft einen Anruf oder eine E-Mail. 
  7. Senden Sie Ihre Meldung ab. 

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Was muss ich bei der Dateneingabe beachten?

 

Bitte beachten Sie, dass die Gesamtanzahl der jeweiligen Tests immer die Summe der Teilbereiche "negativ", "positiv" und "nicht auswertbar" ergeben muss!

Beispiel: Sie haben Ihre MitarbeiterInnen zehnmal per Antigen-Schnelltest getestet. Neun MitarbeiterInnen-Schnelltests sind negativ und ein Schnelltest positiv. Daraus ergibt sich die Gesamtanzahl von 10 als Summe aus 9 negativen,1 positivem und 0 nicht auswertbaren Tests. 

Wenn dieser 1 positive Schnelltest durch einen PCR-Test (Labortest) überprüft wird und Sie das Ergebnis der Überprüfung erhalten haben, bitten wir Sie diese Information in gleicher Art und Weise in der entsprechenden PCR Abfrage ebenfalls anzugeben!

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Wie kann ich Korrekturen melden?

 

Sollten Sie fehlerhafte oder unvollständige Zahlen gemeldet haben und möchten diese korrigieren, melden Sie bitte NICHT eigenständig erneut über das Datencenter, sondern kontaktieren  und informieren Sie uns über die Korrekturen bitte per E-Mail! Wir löschen und korrigieren fehlerhafte Daten eigenhändig.

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Wo trage ich die Anzahl der Schnelltests ein, die kaputt waren bzw. nicht verwendet werden konnten?

 

In letzter Zeit wurde uns vermehrt gemeldet, dass die Schnelltests bereits beschädigt oder unbrauchbar geliefert worden sind. Bitte tragen Sie dafür keine Zahlen bei uns ein! Wir erheben nur die Daten zu durchgeführten Tests!

Allerdings können Sie uns sehr gern dieses Problem im Problemfeld schildern! Wir leiten diese Art von Information in regelmäßigen Berichten an die entsprechenden Institutionen weiter.

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Was soll ich bei der Kalenderwoche eintragen?

 

Bitte tragen Sie hier die Woche ein, in der die Tests durchgeführt worden sind. Wenn Sie also am Montag der 2. Kalenderwoche die Zahlen der 1. Kalenderwoche melden wollen, wählen Sie bitte die Kalenderwoche "01" aus. 

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Kann ich auch auf einem anderen Weg melden?

 

Aktuell ist nur die elektronische Meldung über die Internetseite www.zepocts.de möglich.

Die PDF-Dokumente sind veraltet und erfassen nicht die in den jeweiligen Verordnungen geforderten Daten.

Allein die Meldung über zepocts.de erfüllte die Verpflichtungen aus den Verordnungen.

Eine postalische Meldung ist NICHT möglich. Bitte senden Sie keine Faxe, Fotos oder Scans sowie jegliche andere abweichende Form! Unsere personellen Ressourcen reichen nicht aus um nicht-digitale und von der Datenerfassung abweichende Meldungen zu verarbeiten!

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Kann ich die Meldung pausieren und später fortfahren?

 

JA. Ihre eingegebenen Daten werden zwischengespeichert und Sie können für eine Pause den "Pause"-Knopf unten rechts drücken.
ABER!
Sie müssen die Pause-Seite als Lesezeichen in Ihrem Browser speichern, um zum abgespeicherten Stand zurückkehren zu können.

Wenn Sie diese Seite als Lesezeichen (Bookmark) gespeichert haben, können Sie das Fenster schließen. Um zum alten Stand zurückzukehren, müssen Sie das Lesezeichen beim erneuten Öffnen des Browser-Programms aufrufen. Es folgt die Anmeldeseite und Sie müssen sich erneut verifizieren. Sobald die Pause-Seite nach der Anmeldung wieder aufgerufen wurde, klicken Sie auf "Zurück". Anschließend können Sie mit Ihrer Meldung fortfahren.

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Kann ich die Daten, die ich eingegeben habe, speichern um sie bsp. versenden zu können?

 

Aktuell: Ja, aber.

Aktuelle Lösung:

Sie können in Ihrem Browser-Programm (Bsp.: Microsoft Edge oder Mozilla Firefox) die ausgefüllte Seite abspeichern, indem Sie auf die Funktion "Drucken" bzw. "Seite drucken" klicken (bei der Mehrheit oben rechts zuerst 3 Punkte oder Striche anklicken, dann "Drucken"-Funktion suchen). Dort können Sie die Funktion "Als PDF speichern" auswählen.

Dieses Vorgehen können Sie natürlich auch am Ende bei der neuen Überblicksseite anwenden.

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Ich bin vollständig (dreimal) geimpft, muss ich trotzdem melden?

 

Bitte beachten Sie stets die jeweiligen aktuellen Bestimmungen:

Stand 11.07.2022

Pflege und Soziales Corona-VO M-V §3

Corona-KiföVO M-V §2

Infektionsschutzgesetz §23 und §28b

Die Corona-Landesverordnung M-V

Wir bitten Sie Ihre Anmeldedaten noch in sicherem Gewahrsam zu halten bis weitere Schnelltestmeldungen final ausgeschlossen sind, um mögliche zukünftige Verpflichtungen einhalten zu können und allen Parteien einen Mehraufwand zu ersparen.

Verordnungen der Landesregierung M-V

Ausnahme-Verordnung der Bundesregierung

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Bin ich als Bürgerteststelle verpflichtet zu melden?

 

Bürgerteststellen, Apotheken und Arztpraxen waren vom 11.10.2021 bis zum 01.08.2022 verpflichtet an ZEPOCTS zu melden. Am 31.07.2022 endete das ZEPOCTS-B-Projekt und damit auch die Beauftragung durch die öffentlichen Gesundheitsdienste der Landkreise Mecklenburg-Vorpommerns.

Bitte wenden Sie sich bezüglich der verordnungsgemäßen Meldung an die jeweils zuständige Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Wenn Sie uns weiterhin unterstützen wollen, können Sie auch freiwillig an uns melden. Dafür kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder Telefon, um Ihre ZEPOCTS-Nummer freischalten zu lassen.

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Wie melde ich die erfassten Testzahlen in meiner Bürgerteststelle, Apotheke oder Arztpraxis?

 

Bitte beachten Sie, dass für das Melden von Daten eine vorausgegangene Registrierung Ihres Standortes notwendig ist. Wenn Sie sich vor dem 01.08.2022 registriert haben, setzen Sie sich bitte für eine freiwillige Teilnahme mit uns in Verbindung per Telefon oder E-Mail, um Ihre ZEPOCTS-Nummmer freischalten zu lassen.

  1. Wählen Sie die "Schnell-/Selbsttestmeldung" aus über "Registrierung/Datenerfassung" auf unserer Website.
  2. Loggen Sie sich mit Ihren standortspezifischen Login-Daten (fünfstellige ZEPOCTS-Nummer und fünfstelliges Passwort) ein. 
  3. Wählen Sie im nächsten Schritt zunächst die Kalenderwoche aus, für die Sie im Weiteren Daten eintragen möchten. 
  4. Füllen Sie die Felder mit Ihren erfassten Zahlen aus. Dabei unterteilen wir folgende Personengruppen: 
    1. Bewohner/innen, Patient/innen, Nutzer/innen, Schüler/innen, Insass/innen 
    2. Mitarbeiter/innen 
    3. Besucher/innen (diese Kategorie ist für Bürgerteststellen etc. nicht relevant)
    4. Sonstige
  5. Wenn positive Testergebnisse in Ihrer Einrichtung vorliegen, diese mittels PCR-Test überprüft wurden und Ihnen das entsprechende Ergebnis ebenfalls vorliegt, geben Sie dies bitte in der dafür vorgesehenen Spalte gegebenenfalls an. 
  6. Nach der Eingabe Ihrer Daten, haben Sie die Möglichkeit entweder eine weitere Kalenderwoche, unter "Ich möchte eine weitere Kalenderwoche melden", zu melden oder unter "Nein, ich möchte zur letzten Seite vorrücken" die Meldung zu beenden. Sie können bis zu fünf Wochen gleichzeitig pro Meldung eingeben. 
    1. Für die Meldung einer weiteren Kalenderwoche, wählen Sie die entsprechende Option aus und gehen gleichermaßen vor. Achten Sie bitte darauf, auch die Kalenderwochenangabe zu ändern!
    2. Wenn Sie Ihre Meldung abschließen wollen, haben Sie außerdem die Möglichkeit ein Kommentar zu hinterlegen. Nutzen Sie dies gerne! Bei potenziellen Fragen unsererseits erspart uns ein aussagekräftiges Kommentar oft einen Anruf oder eine E-Mail. 
  7. Senden Sie Ihre Meldung ab. 

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Wie melde ich verschiedene Standorte?

 

Wenn Sie mehrere Standorte verwalten, registrieren Sie diese bitte einzeln! Die Daten der Standorte müssen jeweils unter eigenen ZEPOCTS-Nummern und unabhängig voneinander gemeldet werden. Geben Sie bei der Registrierung gerne die entsprechende Standort-ID an um bei Komplikationen mögliche Zuordnungen zu erleichtern. Bitte geben Sie bei der Registrierung außerdem die genaue Adresse, sowie den konkreten Zweck des Standortes an, um bei Komplikationen die Zuordnung zu erleichtern. 

Beispiel: 

Standort X - Musterstr. X, Ort X - Standort-ID X - ZEPOCTS-Nummer X - Passwort X

Standort Y - Musterstr. Y, Ort Y - Standort-ID Y - ZEPOCTS-Nummer Y - Passwort Y

Standort Z - Musterstr. Z, Ort Z - Standort-ID Z - ZEPOCTS-Nummer Z - Passwort Z

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Was muss ich bei der Dateneingabe beachten?

 

Bürgerteststellen müssen seit Juli 2022 nicht mehr an ZEPOCTS melden, sondern an die jeweils zuständige Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Dementsprechend entfällt bei der freiwilligen Meldung die bisher durchgeführte Monatsmeldung.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Gesamtanzahl der jeweiligen Tests immer die Summe der Teilbereiche "negativ", "positiv" und "nicht auswertbar" ergeben muss!

Beispiel: Sie haben Ihre MitarbeiterInnen zehnmal per Antigen-Schnelltest getestet. Neun MitarbeiterInnen-Schnelltests sind negativ und ein Schnelltest ist positiv. Daraus ergibt sich die Gesamtanzahl von 10 als Summe aus 9 negativen, 1 positiver und 0 nicht auswertbare Tests.

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Weitere Informationen finden Sie auf der Website des LAGuS